KAISERSCHMARRNDRAMA
1 Std. 36 Min. / Krimi, Komödie / FSK ab 12 freigegeben
Es scheint, als wären die entspannten Zeiten für den Provinzpolizisten Franz Eberhofer (Sebastian Bezzel) vorbei: Und nein, daran ist nicht der Mord des Webcam-Mädchens aus dem Dorf schuld. Den Fall geht er ganz lässig an, wie immer! Der Grund für seine aufkeimende Unruhe ist vielmehr sein Kollege Rudi (Simon Schwarz), der einen Unfall hatte und vorerst auf den Rollstuhl angewiesen ist. Ganz nebenbei gibt der Franz dafür auch noch die Schuld und nistet sich kurzerhand auf dem Hof ein. Fortan erwartet er von seinem Gefährten nicht weniger als vollste Unterstützung und Rundumbetreuung! Doch die Krönung des Ganzen ist eigentlich Eberhofers Freundin Susi (Lisa Maria Potthoff). Die hat sich mit Eberhofers Bruder Leopold (Gerhard Wittmann) zusammengetan und will neben dem Hofgrundstück ein Doppelfamilienhaus mit einer Gemeinschaftssauna bauen. Zum Glück ist Franz nicht der Einzige, dem das gehörig gegen den Strich geht! Auch Papa Eberhofer (Eisi Gulp) ist alles andere als begeistert von der Idee. Zu dem illustren Treiben gesellt sich noch eine Motorradgang und Fleischpflanzerl, die mit Marihuana versetzt sind. Ach, und das Mordopfer? Da muss Franz zu seinem Entsetzen feststellen, dass seine besten Freunde Simmerl (Stephan Zinner) und Flötzinger (Daniel Christensen) Stammkunden bei ihr waren ...
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Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmen der Kulturbastion im Bereich Kino
Bei einer Inzidenz in Nordsachsen von unter 35:
- Maskenpflicht bis zum Sitzplatz (danach dürfen die Masken abgenommen werden)
- Einhaltung der Abstände durch Freilassen von Sitzplätzen
Bei einer Inzidenz in Nordsachsen von über 35:
- Maskenpflicht bis zum Sitzplatz (danach dürfen die Masken abgenommen werden)
- Einhaltung der Abstände durch Freilassen von Sitzplätzen
- 3G Regelung (Zugang zum Kino nur mit Impfnachweis, Genesenennachweis, oder Negativem Testnachweis nicht älter als 24 Stunden) / Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren sind davon ausgenommen
- Erhebung Ihrer Kontaktdaten (Link zum Formular: hier downloaden)
Erläuterungen zur 3G Regelung
Impnachweis: Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorweisen, zum Beispiel durch den gelben Impfpass oder in digitaler Form. Je nach Impfstoff bedarf es einer oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Genesene haben nach bereits einer einzelnen Impfung ebenfalls einen vollständigen Impfschutz. Für diesen Fall ist neben dem Impfausweis auch der Nachweis des positiven PCR-Test vorzuzeigen
Genesenennachweis: Genesene benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Testnachweis: Getestete benötigen einen offiziellen Nachweis über ein negatives Testergebnis, welcher nicht älter als 24 Stunden ist.